Für jede durchgeführte Psychotherapeutische Sitzung berechne ich 135,52 Euro (3,1facher Satz gemäß GOÄ/GOP).
Ggf. übernimmt Ihre Private Krankenversicherung die Kosten nicht in voller Höhe. In der Regel werden die Kosten von 100,55 Euro (2,3facher Satz gemäß GOÄ/GOP) übernommen. Übernimmt Ihre Private Krankenversicherung die Kosten nicht bzw. nicht in voller Höhe, verpflichten Sie sich, die Kosten bzw. Mehrkosten der Behandlung privat zu tragen. Bitte kontaktieren Sie vor unserem ersten Treffen Ihre Versicherung und erkundigen Sie sich nach den Konditionen Ihres Vertrages. Folgende Fragen sollten Sie dort klären: Ist eine Psychotherapie im Vertrag eingeschlossen und wenn ja mit wie vielen Stunden? Welche Unterlagen werden benötigt, um die Therapie zu beantragen?
Versicherte erhalten 50 bis 80 Prozent der Therapiekosten von der Beihilfe. Den restlichen Betrag zahlt die private Versicherung und ggf. Sie als Selbstzahler. Bitte erkundigen Sie sich auch hier, wie viele Stunden im Vertrag enthalten sind und was benötigt wird, um die Therapie zu beantragen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten der Psychotherapie vollständig. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Gesundheitskarte mit!
Wenn Sie eine Therapie für Ihr Kind selbst zahlen möchten, können Sie einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Die Kosten belaufen sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP 3.1facher Satz) auf 135,52Euro pro 50 Minuten.
Da diese Therapieform keine Heilbehandlung darstellt, wird sie von den Krankenkassen nicht übernommen. Die Kosten betragen 150 Euro für 60 Minuten.
Eine Familientherapie oder -beratung ist ebenfalls keine Heilbehandlung. Die Kosten von 150 Euro für 60 Minuten müssen selbst getragen werden.
Da dieses Angebot keine Heilbehandlung einer krankhaften Störung darstellt, werden die Kosten dafür nicht von den Krankenkassen übernommen. Sie belaufen sich auf 130 Euro für 60 Minuten.
Bei Fragen zu allen Kosten und Antragsmodalitäten stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.